Gebühren

Die Kosten für den Hausbesuch und für die erbrachten Leistungen werden transparent nach der offiziellen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) berechnet, die von der Bundesregierung erlassen wurde und an die sich bundesweit alle Tierärzte halten müssen.

Merkblatt der Bundestierärztekammer

 

Wir berechnen wochentags in der Regel den 1- bis maximal 1,5-fachen Satz der neuen GOT (gültig ab 22.11.2022).

Diese sieht nun jedoch neben dem Wegegeld (§10) eine neue, zusätzliche Position für Hausbesuche vor, die zwingend vorgeschrieben ist (Lfd. Nr. 40: 34,50€).

 

Alle Preise verstehen sich zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer.

 

Mit welchem Betrag Sie in Ihrem speziellen Fall rechnen müssen, teilen wir Ihnen gerne schon vorab telefonisch mit. Bitte beachten Sie jedoch, dass der endgültige Preis unter Umständen erst nach der Behandlung feststehen kann. Es ist nicht immer abschätzbar, wie der Besuch im Einzelnen verläuft und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen.

 

 

Anreisegebühr

Auch die Anreisekosten sind in der Gebührenordnung geregelt. Sie hängen von der Entfernung ab (GOT 10).

 

Vom "roten Punkt" aus zu Ihnen fallen somit 3,50 € pro Kilometer, mindestens jedoch 13,00 € pro Hausbesuch an (dieses ist der 1,0-fache Satz der GOT vom 15.08.2022). 

Berechnet wird immer nur die einfache Fahrt. Werden auf einer Tour mehrere Tierhalter gleichzeitig besucht, können die Kosten aufgeteilt werden.

 

 

Bitte klicken Sie auf das Bild, um die Karte vergrößert darzustellen. Rot und grün markiert sind die hauptsächlich besuchten Gebiete.